Steuern

Aus Scriptorium

Ebenso wie heute hatte schon der mittelalterliche Mensch mit Steuern herumzuplagen. Dieser Artikeln gibt einen Abriss über die Steuern, welche im Königreich Jerusalem und im Fatimidenkalifat eingehoben wurden.

Königreich Jerusalem

Abgaben von Vasallen

Vasallen hatten der Krone zu gewissen, besonderen Anlässen besondere Abgaben zu leisten. Diese Anlässe waren vor allen Dingen der Ausruf eines Kreuzzugs und die Krönung eines neuen Monarchen. Die Kirche und kirchliche Institutionen jedoch sind komplett steuerfrei.

Vasallen können auch auf freiwilliger Basis der Krone Abgaben leisten. Dies wird im Hohen Gericht beschlossen - oft im Gegenzug für Privilegien vom Staat.

Zölle

An Stadttoren und gewissen Engpässen wie Brücken wurden Zölle erhoben. Alle Waren, die durch Akkon gingen, unterlagen beispielsweise einem Zoll von 5% vom Wert der Waren.

In der Stadt Jerusalem jedoch war die Einfuhr von Nahrungsmitteln zollfrei.

Vermögenssteuern

Der dritte Stand wurde auf zwei Vermögensarten hin besteuert - Land und Herde.

Landsteuer

Pro Hufe, die jemand besaß, musste der Eigentümer pro Jahr seinem Lehensherrn 2 Sous bezahlen.

Herdsteuer

Haushalte im Mittelalter hatten, mangels modernen Heizeinrichtungen, Herde - das bedeutet, Feuerstellen (Kamine waren damals noch rar). Arme Familien hatten nur eine Feuerstelle in ihrem Wohnzimmer; reiche Familien hatten mehrere Feuerstellen im ganzen Haus verteilt. Für jede Feuerstelle, die eine Familie besaß, musste sie dem Grundherrn eine jährliche Abgabe zahlen. Wie hoch diese war, berechnete sich aus den örtlich geltenden Gesetzen - die Krone konnte jedes Jahr einen neuen Betrag festsetzen.

Dies bedeutet auch, dass niemand, der weder Land noch ein eigenes Haus besaß, direkt von der Krone oder von einem Grundherrn besteuert wurde.

Fatimidenkalifat

Im Fatimidenkalifat gab es nur drei Arten von Steuern.

Armensteuer (Salat)

Diese Steuer ging nicht in die Schatzkammer des Staates, sondern wurde direkt an die Armen verteilt. Jeder Muslim musste jährlich 2 Prozent seines Vermögens an den Steuereintreiber abgeben, welcher daraufhin das eingenommene Geld als Almosen verteilte.

Landsteuer (Kharaj)

Diese Steuer war die einzige Art auf Weise, in der der mittelalterliche islamische Staat direkt mit Profit seine muslimischen Bürger besteuerte. Es handelte sich dabei um eine Landsteuer. Jeder land besitzende Muslim musste jährlich eine Abgabe an seinen Staat oder seinen Grundherrn leisten.

Ungläubigensteuer (Jizya)

Der mittelalterliche islamische Staat besteuerte alle nicht-muslimischen Einwohner. Egal, ob Landbesitzer oder nicht, jeder Christ, Jude, Zoroastrianer, Hindu, Buddhist oder sonstige Nichtmuslim musste eine jährliche Abgabe an die Zentralmacht leisten. Dies führte zu immer mehr Konvertiten zum Islam, was widerum dazu führte, dass die Steuereinkünfte der islamischen Staaten von Jahr zu Jahr sanken - ein direkter Grund für das Ende des goldenen Zeitalters des Islam im 12. Jahrhundert.