Rechtswissenschaften

Aus Scriptorium

Die Rechtswissenschaften als akademisches Fach hatte nicht unbedingt viel mit dem eigentlichen Rechtswesen zu tun.

Vielmehr war es begründet auf dem römischen Recht, zusammengefasst im “Corpus Juris Civilis”, welches unter dem byzantinischen Kaiser Justinian erstellt wurde. Dieses wurde im elften Jahrhundert in Italien wiederentdeckt. Zunächst nur akademisch an Universitäten studiert, kam es im zwölften Jahrhundert immer mehr zur Anwendung, zunächst an Kirchengerichten, dann immer mehr auch an weltlichen Gerichten.

Das 12. Jahrhundert war, rechtsgeschichtlich gesehen, das Zeitalter der Glossatoren, welche alle Paragraphen des Corpus Juris Civilis ausführlich kommentierten und darüber diskutierten, welches Recht wann wie in Anwendung kommen könnte. Dies war die Grundlage dafür, dass das römische Recht der Universitäten sich immer mehr auch im echten Leben niederschlug.

Auch das Recht des Königreichs Jerusalems war beeinflusst vom römischen Recht, da einige Rechtsgelehrten in den wichtigen Rechtsschulen in Bologna oder Konstantinopel studiertet hatten und ihr Wissen nach Outremer brachten.