Kategorie:Gerichtsverfahren
Aus Scriptorium
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Im Königreich Jerusalem wurden Gesetze je nach Gericht anders angewendet:
- Die zwei wichtigsten Gerichte, das Bürgergericht und die Haute Cour, benutzten beide das fränkische Verfahren. Dieses war abgeleitet von den Verfahren in Gerichten im mittelalterlichen Europa. Anders als die anderen Verfahrensarten setzte das fränkische Recht oft Gottesurteile ein.
- Das Syrergericht benutzte das syrische Verfahren, eine Verfahrensform, die von Gerichtsprozeduren im römischen und byzantinischen Reich abgeleitet ist.
- Das Kirchengericht benutzte das kirchliche Verfahren. Auch als Inquisitionsprozess bezeichnet, war dieses Verfahren gerade am Entstehen. Anders als die anderen Verfahren benötigte dieses Verfahren nicht unbedingt einen Ankläger!
- Vor einem Gericht in der islamischen Welt wurde das Islamische Verfahren angewendet, welches im islamischen Recht (Scharia) verankert war.
Jurisdiktion
Dieser Abschnitt bezeichnet, in welchen Situationen welches Gericht zum Zug kam:
- Klage gegen Adlige -> Haute Cour
- Klage gegen Geistliche -> Kirchengericht
- Untersuchung von Christen auf Sünden, Ketzerei und anderen kirchlichen Vergehen -> Kirchengericht
- Klage gegen bürgerliche Franken -> Bürgergericht
- Klage gegen Einheimische (außer bei Kapitalverbrechen, oder wenn der Kläger ein Franke ist) -> Syrergericht
- Klage gegen Einheimische bei Kapitalverbrechen, oder wenn der Kläger ein Franke ist -> Bürgergericht
- Klage in einem islamischen Staat -> Qadi
Andere Rechtsvorgänge
Gegen in flaganti (handhaft) ertappte Verbrecher konnte man mit einer verkürzten Abwandlung des fränkischen Verfahrens vorgehen - das Handhaftverfahren.
Der Vizegraf und seine Männer konnten Leute unter dringendem Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben, verhaften. Dies wird genauer hier beschrieben: Festnahme
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